Allgemeine Fragen

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Zur Beantwortung von ersten Fragen rund um unser Online-Beratungsangebot, können Sie sich hier in unserem FAQ-Bereich informieren.

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Nein, sowohl unsere digitalen Beratungsleistungen als auch die Inanspruchnahme von Angeboten in unserer Sucht- und Drogenberatungsstelle sind für alle Betroffenen und Angehörigen kostenfrei. Sind Sie an einer Suchttherapie interessiert, werden die Kosten hierfür in der Regel durch die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen übernommen. Bei der Ermittlung des Kostenträgers und bei der Beantragung einer Suchttherapie unterstützen wir Sie gerne.

 

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Ja, auch Angehörige können unsere Angebote selbstverständlich in Anspruch nehmen. Neben der digitalen Beratung bieten wir Ihnen in unseren Beratungsstellen Erstgespräche und individuelle Termine an. Auch Paar- oder Familiengespräche sind bei uns möglich.

 

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Ja, mit unseren regionalen Selbsthilfegruppen sind wir gut vernetzt. Sind Sie am Besuch einer Selbsthilfegruppe interessiert, helfen wir Ihnen gerne bei der Suche.

 

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Wir beraten schwerpunktmäßig Menschen aller Altersgruppen, die Alkohol, Medikamente oder illegale Drogen konsumieren. Ebenso bieten wir Beratungsangebote für Menschen, die Probleme mit Glücksspiel oder Medien haben. Befinden Sie sich in einer Substitutionsbehandlung, können Sie im Rahmen der Psychosozialen Begleitung (PSB) ebenfalls Gespräch in Anspruch nehmen.

 

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Ja, bei uns besteht die Möglichkeit eine ambulante Rehabilitation (ambulante Therapie) zu beginnen. Die Kosten werden in der Regel durch die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen übernommen. Bei der Beantragung einer ambulanten Therapie sind wir Ihnen gerne behilflich.

Kommt für Sie eine stationäre oder tagesklinische Therapie in Frage, sind wir Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung und bei der Beantragung gerne behilflich. Sind Sie an einer Entzugsbehandlung interessiert, unterstützen wir Sie dabei, eine für Sie geeignete Klinik zu finden.

Nach einer regulär abgeschlossenen stationären oder tagesklinischen Behandlung haben Sie die Möglichkeit bei uns eine ambulante Nachsorge zu beginnen. Der Antrag wird durch die Behandlungseinrichtung gestellt, in der Sie eine Therapie machen. Nach der Therapie können Sie dann nahtlos, spätestens aber nach 3 Monaten nach Abschluss der Therapie, die Suchtnachsorge bei uns beginnen.